Magisterarbeit - Zwischenmeldung II

Muss ich eigentlich Gewissensbisse haben, wenn ich meine Notizen aus der großartigen Montagabendvorlesung über Arendt und Heidegger mitsamt Zitateblatt des Profs für meine Magisterarbeit benutze? Sollte ich das Ausformulierte dann als Fremdgedanken markieren? Oder darf ich es als mein geistiges Eigentum betrachten?

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